zu alt? Na, das entspricht genau dem, was ich seit 9 Jahren mit mir herum schleppe. Hilft aber auch nicht immer! Ich hatte die Tage so ein Ding: ich stehe auf einer Straßenbrücke und fotografiere nachts auf den Güterbahnhof Neuss - wohlgemerkt: ich stehe auf dem Bürgersteig der Brücke, also auf öffentlichem Gelände! Nach nicht mal 10 Minuten tauchen zwei sehr unverschämte Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma auf und wollen mir das Fotografieren untersagen - ehe ich mich's versehe, hat einer von beiden auch schon die Hand an meiner Kamera und will diese 'einziehen'! Nachdem ich ihnen mitgeteilt habe, dass: ich mich nicht auf Betriebs- noch sonstigem Gelände der DB AG befinde die Herren auf öffentlichem(!) Gelände kein Hausrecht haben sie auch auf DB AG-Gelände kein Recht zum Eingriff in mein Eigentum haben; dieses Recht hat nur die Polizei oder Bundespolizei! ich mich gegen jeden Eingriff in mein Eigentum notfalls mit Gewalt zu Wehr setzen werde - ich darf gemäß Grundgesetz mein Eigentum verteidigen! ich weder verpflichtet, noch bereit bin, mich ihnen gegenüber auszuweisen - auch das Recht auf meine Daten hat nur die Polizei oder Bundespolizei. ich ebensowenig verpflichtet, noch bereit bin,das Fotografieren einzustellen haben diese Mitarbeiter dann die Bundespolizei hinzugezogen. Ergebnis: die hat denen gesagt, dass sie nun den Einsatz bezahlen müssen, da sie (also die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma) mir gegenüber dort keine Handhabe haben, dies wissen müssen und ich mich völlig korrekt verhalten hätte. Nun haben die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma die (Landes-) Polizei hinzugezogen, um mir das Fotografieren untersagen zu lassen. Ergebnis: beinahe dasselbe: die Polizei hat bestätigt, dass ich von der Brücke fotografieren darf - solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und ich den öffentlichen Bereich nicht verlasse (also nicht über das Geländer auf die Schutzplatte klettere) ich keine Gefährdung - bsp. durch Blitz - verursache ich die Bilder nicht gewerblich nutze Wobei hier u. U. die Panoramafreiheit evtl. dem noch entgegenstehen könnte. Aber: die hier verlinkte Genehmigung hat die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma nicht interessiert - sie war ihnen zu alt. Ich frage mal die Tage bei der DB AG nochmals an und versuche, da was aktuelleres zu bekommen. grüße Jochen
Hallo Jochen Ist ja ein starkes Stück was die Sicherheitsfirma da abgezogen hat. Man wird wohl in Deutschland immer mehr zum Freiwild für solche Firmen.
Hammer! Leute denen eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit Deines Handelns durch Beamten der Bundespolizei nicht genügt, werden sich auch nicht von einer aktuelleren Version von Ihrer Meinung abbringen lassen... Wie heißt es so schön Idioten gibt´s überall. Ich würde mich schriftlich bei der DB beschweren.
Ich habe hier die Aktuelle PDF direkt von der Deutschen Bahn bekommen. Ist von Mai 2012 und Aktuell gültig. Weiß aber nicht wie ich die hier Hochladen kann. Gruss Robi
Moin, moin, ich bin gerade erst auf den Thread gestoßen, und da ich beruflich ein wenig mit der Bahn zu tun habe, musste ich den Thread auch gleich lesen. Auch wenn das folgende Posting sehr alt ist, trotzdem mal mein Senf dazu: Das Bild mag zwar unter Gesichtspunkten der Panoramafreiheit legal entstanden sein, aber legal ist es trotzdem nicht. Abgebildet ist der ICE3. Auf den hat sich Bahnens ein Geschmacksmuster eintragen lassen, so dass jedwede Abbildung und Veröffentlichung genehmigungspflichtig ist. Wir haben als langjähriger Auftragnehmer der Bahn mal den steinigen Weg beschritten, eine Genehmigung für ein ICE3-Bild einzuholen, das wir auf unserer Firmen-Homepage verwenden wollten. Wir haben es sein lassen... Die Bahn erteilt recht unkompliziert Photogenehmigungen für Bahnhöfe, wenn es um nicht kommerzielle Aufnahmen geht. Leider wird jedoch allzu schnell ein Stativ, ein Blitz oder eine Kamera ab einer gewissen Klasse als Indiz für professionelles Photographieren gewertet, was wieder zu reichlich Diskussionen führt. Da fand ich es bis dato einfacher, die Photogenehmigung der MVG für die Münchner U-Bahnstationen zu bekommen... Dat Ei
Hi Robi, Schiebe das File doch einfach auf einen Freehoster (z.B. www.box.com) und veröffentliche den Link. Hierzu ist erforderlich: - Account bei box.com (innerhalb 5 Minuten passiert) - File hochladen - File freigeben (get shared link to file) - Diese Adresse hier posten VG Helmut
So, und hier sind sie nun, die beiden aktuellen Dokumende der DB zum Download: die aktuelle "Fotogenehmigung" auf den Bahnhöfen der DB ("Informationen für Hobbyfilmer und Fotografen") die aktuelle Hausordnung der DB VIELEN DANK an robiv8! Ich hab das ganze zum schnelleren Finden auch nochmal als separaten, geschlossenen und oben angehefteten Beitrag hier im Unterboard abgelegt: http://www.canikon.de/motive-locati...ahnhoefe-der-deutschen-bahn-zum-download.html
Heute gab es Anschauungsunterricht zu diem Thema in Kassel-Wilhelmshöhe. Hier die Meldung. Interessant ist die Reihenfolge/Wertigkeit der Vergehen. Anmerkung: Für die Verspätungen braucht die Bahn keine Fotografen. Das schaffen die auch so.;D
Aktuelle Regelung für Hobby-Fotografen ab 05 / 2016 Seit Mai 2016 gibt es eine aktualisierte Regelung der Bahn für Hobby-Fotografen. Zu finden auf der Seite des DB Museum Koblenz . Bislang sind nur die deutsche und englische Fassung aktualisiert.