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Thema: nun werde ich es mal angehen...nebenjob

  1. #1
    Avatar von Kimble

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    Standard nun werde ich es mal angehen...nebenjob

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    hallo,

    2009 ist rum und nun gehts straff richtung 2010. in diesem jahr habe ich vor den ganzen stimmen endlich nachzugeben und
    mich nebenbei ein wenig fotografisch zu betätigen.

    leider habe ich noch keinen wirklichen plan, den ich punkt für punkt durchgehen kann, da das mit der "nebenberuflichhkeit"
    sich ein wenig verwirrend darstellt. deswegen nun ein paar fragen an euch, bevor ich noch was falsch mache...

    - fotodesing oder fotograf? (ich selber tendiere zum fotograf, weil ich ja was für kunden mache, im auftrag)

    - ich bin verheiratet, beide steuerklasse 4, kann das nebengewerbe auch auf meine frau angemeldet werden

    - gehe ich einfach zum finanzamt und lass mir eine steuernummer geben, welche ich dann auf meiner homepage hinterlege

    - wieviel darf man im jahr einnehmen, bis es bürokratisch zu heftig wird

    - muss man beim impressum auf bestimmte sachen achten, muss adresse und telefonnummer drauf oder reicht email

    - gibt es eine beipiel preisliste irgendwo im netz, ich habe irgendwie kein gefühl, was man für bilder nehmen kannn
    (autofotografie, portraits, eventuell wedding)

    - kann ich dann mwst geltend machen, darf ich rechnungen ausstellen und wenn ja wie muss so etwas aussehen

    - im moment mache ich alles noch mit tfp vertrag, muss ich dann auch irgendwelche verträge schließen


    ...okay mehr brauche ich erstmal nicht :-) denke aber es reicht erstmal. im groben brauche ich einen "leitfaden" für
    den nebenjob als fotograf, das ganze soll aber auf meine frau laufen, welche auch sie einen richtigen beruf ausübt.
    bitte versteht mich nicht falsch, ich habe das jahr 2009 viel zum lesen über dieses thema genutzt, jedoch sagt jeder
    was anderes und jeder denkt, er hat recht.


    ich danke euch für eure mithilfe....

  2. #2

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    - Fotograf nur dann, wenn Du es auch bist, da geschützte Bezeichnung

    - mit dem Hauptarbeitgeber abstimmen

    - derjenige meldet das Gewerbe an, der es ausübt, nicht der Ehepartner, weil es so nett wäre

    - mit Rechtsanwalt, Steuerberater und IHK besprechen, nicht mit Forumsmitgliedern - da meint jeder, er habe Recht, wie du richtig bereits festgestellt hast.

  3. Folgende 3 User bedanken sich bei Karl:

    Kimble (01.01.2010), Mirko (03.01.2010)

  4. #3
    Avatar von Thomas W.

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    Hi Alexander,

    zum Thema Impressum.

    Die finanziellen und steuerlichen Fragen solltest Du mit einem Steuerberater klären, da er rechtsverbindliche Auskünfte erteilen darf und bei Fehlern haftet.

    Die Steuernummer bekommste vom Finanzamt.

    Ggf. hat auch ein Eintrag ins Handelsregister Vorteile.

    Viel Glück in 2010.
    Geändert von Thomas W. (01.01.2010 um 14:13 Uhr)
    Gruß
    Thomas

    Denn sie wissen was sie tun. Meistens hoffentlich.

  5. Der folgende User bedankt sich bei Thomas W.:

    Kimble (01.01.2010)

  6. #4
    Avatar von JürgenS.

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    Hier noch eine Info von Wikipedia.
    Impressumspflicht ? Wikipedia
    die wird meines erachtens Hinsichtlich der Kommunikation deutlichen. Also Telefonnummer sollte schon dabeistehen.
    Und hier noch etwas vom Bundesministerium für Justiz dazu:
    BMJ | Leitfaden zur Impressumspflicht

    Ach ja, ob du dich offiziell "Fotograf" nennen darfst, müsstest du genau erkunden. Da wird gerne drüber gestritten.
    Geändert von JürgenS. (01.01.2010 um 14:21 Uhr)
    Gruß vom Jürgen
    ... aus der Mark Brandenburg

    Bilder, die ich im eingestellt habe, dürfen gerne von anderen bearbeitet und im selben Thread wieder hochgeladen werden.Bitte mit Erklärung, was ihr gemacht habt!

  7. Der folgende User bedankt sich bei JürgenS.:

    Kimble (01.01.2010)

  8. #5
    Avatar von Thomas W.

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    Hallo,
    Zitat Zitat von JürgenS. Beitrag anzeigen
    Ach ja, ob du dich offiziell "Fotograf" nennen darfst, müsstest du genau erkunden.
    Sofern er keine anerkannte Berufsausbildung hat, darf er sich nicht als Fotograf bezeichnen, da es sich hierbei in Deutschland um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt.

    Siehe hier unter "Fotograf als Beruf".
    Gruß
    Thomas

    Denn sie wissen was sie tun. Meistens hoffentlich.

  9. Der folgende User bedankt sich bei Thomas W.:

    Kimble (01.01.2010)

  10. #6
    Anonym041
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    Macht Euch mehr Gedanken um den Businessplan, die Zielgruppen, die Kunden und ob Eure Leistungen auf die Bedürfnisse Eurer Kunden passen als um einen Titel der m.E. völlig egal ist.

    Mein persönlicher Eindruck bei solchen Diskussionen in allen Foren (nicht an Alexander gerichtet in diesem Fall - das möchte ich betonen) ist eher, dass es um Titel und Status geht anstelle um ein Business das Erfolg haben will/soll. Wenn man Erfolg mit dem haben möchte was man sich vornimmt sollte man das Pferd nicht von hinten aufziehen... sprich Kunden und Zielgruppen sind wichtiger als die kleine Zeile unter dem Namen auf der Visitenkarte - denn das ist in aller Regel Deinen Kunden die wegen Deiner/Eurer Leistungen auf Euch zu kommen völlig egal was da drauf steht.

    Ob da Bildersteller, Fotograf, Fotodesigner oder was anderes drauf steht ist zweitrangig, wenn er genau Dich will weil dem Kunden Dein Bildstil, Deine Dienstleistungen, Deine Flexibilität oder Deine persönliche Art zusagt!

    Just my 2ct. zur "Fotografen-Titel-Diskussion".

    Zu Steuerfragen suche einen Steuerberater auf oder geh direkt zum Finanzamt - je nach Finanzbeamten hast Du da auch gute Beratung - ich hatte da echt glück und habe einen sehr offenen und beratenden Finanzbeamten gehabt.

    Ob Steuernummer oder Kleinunternehmerregelung mit Steuerbefreiung kannst nur Du entscheiden und wissen was Du möchtest.

    Gewerbefragen direkt bei Deiner Gemeinde/Rathaus klären.

    LG Jörg

  11. Folgende 3 User bedanken sich bei Anonym041:

    Kimble (01.01.2010), Mark (01.01.2010)

  12. #7
    Avatar von JürgenS.

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    Zitat Zitat von Thomas W. Beitrag anzeigen
    Siehe hier unter "Fotograf als Beruf".
    Aber siehe hier,
    Anlage B zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) Abschnitt 1 - Handwerkskammer Potsdam
    Fotograf ist ein zulassungsfreies Gewerbe. Ob aber damit auch der Fotograf als Name nicht mehr geschützt ist - ich weiß es nicht!
    Gruß vom Jürgen
    ... aus der Mark Brandenburg

    Bilder, die ich im eingestellt habe, dürfen gerne von anderen bearbeitet und im selben Thread wieder hochgeladen werden.Bitte mit Erklärung, was ihr gemacht habt!

  13. #8
    Avatar von Thomas W.

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    Hallo,
    Zitat Zitat von JürgenS. Beitrag anzeigen
    Ob aber damit auch der Fotograf als Name nicht mehr geschützt ist - ich weiß es nicht!
    Du könntest Recht haben, andere Quellen sagen aus, das Fotograf keine geschützte Berufsbezeichnung mehr wäre.

    Aber wie BigL schon schrieb, letztendlich wurscht. Das Ergebnis zählt und die Kunden müssen sich ansgesporchen fühlen.

    Titel sind Schall und Rauch.
    Gruß
    Thomas

    Denn sie wissen was sie tun. Meistens hoffentlich.

  14. #9

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    Zitat Zitat von big-L Beitrag anzeigen
    Macht Euch mehr Gedanken um den Businessplan, die Zielgruppen, die Kunden und ob Eure Leistungen auf die Bedürfnisse Eurer Kunden passen als um einen Titel der m.E. völlig egal ist.
    ...
    Völlig richtig. Zumal "Fotograf" ja nun wirklich kein "Titel" oder Status ist, der irgendwem besonderen Respekt abnötigt.

  15. #10
    Avatar von JürgenS.

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    Zitat Zitat von Thomas W. Beitrag anzeigen
    Titel sind Schall und Rauch.
    Damit gebe ich dir vollkommen Recht! Auch, dass das Ergebnis zählt und die Kunden sich angesprochen fühlen müssen. Aber es ist leider bei uns in Deutschland so (ob es woanders auch so ist, kann ich nicht sagen), das es recht schnell Leute gibt, die aus solchen Fehlern Kapital schlagen wollen.
    Gruß vom Jürgen
    ... aus der Mark Brandenburg

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