Carsten (16.01.2010)
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Carsten (16.01.2010)






Ich hab bei der BG einfach mal angerufen wie das für mich aussehen wird. Die meinten ich sollte mich registrieren (geschieht ja automatisch durch die Gewerbeanmeldung) werde dann aber Beitragsfrei geführt solange ich keine Angestellten habe, genieße dann aber auch keine Versicherungsschutz. Den könnte ich für knapp 115 euro im jahr schon bekommen. Soweit die telefonische Auskunft.
Gruß
Carsten
Gruß vom demotivierten Verschlussquäler
Fuji X100 und nen bissel Canon Zeugs... - Abblenden? - Wie geht das denn?
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Corpuls (17.01.2010)






Erkundige dich aber auf jedenfall ob dein Privaten Versicherungsschutz greift, wenn du einen Auftrag abwickelst.
Wenn du einen "Arbeitsunfall" hast, ist es ja keine Freizeit mehr.
gruß
Christian
Galerie
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Hallo Toni,
schau mal hier auf den folgenden Link "Fotojournalisten müssen in die Berufsgenossenschaft Druck und Papierverarbeitung".
Ich dachte auch bisher das Fotojornalisten sich bei der Verwaltungs-BG versichern lassen können um die BGDP Pflichtversicherung umgehen zu können.
Lieben Gruß
Markus
Geändert von Corpuls (17.01.2010 um 13:04 Uhr) Grund: Schreibfehler
~Manch gute Melodie wurde auf einer alten Geige gespielt~Samuel Butler

Hallo Carsten,
habe gerade drüben im grünen Forum gelesen das die BGDP zusammen mit einer anderen BG gegangen ist, deshalb die Änderung der "kostenpflichtigen" Pflichtmitgliedschaft, für Nebenberufliche Fotografen.
Hier der Link zur neuen Satzung der BG ETEM (BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse) besonders (Abschnitt VIII, § 46, Absatz 2) ist interessant.
Lieben Gruß
Markus
Geändert von Corpuls (20.01.2010 um 20:06 Uhr) Grund: Gruß vergessen *grummel
~Manch gute Melodie wurde auf einer alten Geige gespielt~Samuel Butler

Irgendwie hatts den obigen Link verschluckt: http://www.ratgeber-freie.de/frame_a...cf#bgdruckfoto
Lieben Gruß
Markus
~Manch gute Melodie wurde auf einer alten Geige gespielt~Samuel Butler
Kimble (21.01.2010)






Danke für den Link! Das klärt so einiges
Verbleibt nur die Frage nach der prüfbarkeit dessen. Wenn ich theoretisch jedes Wochenende voll durcharbeite komm ich da dran..... theoretisch.... ok vergessen wir dasNach Absatz 1 versicherte Unternehmer und Unternehmerinnen, die selbst nicht mehr als
100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten, werden
auf schriftlichen Antrag von der Versicherungspflicht befreit.
Gruß
Carsten
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gruß
Christian
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