patmat (29.09.2009)
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Hi,
ich hab mal eine rechtliche Frage!
Ich bin nebenher Vorstand in einem Förderverein einer Grundschule, da wir auch eine Webseite betreiben und es immer wieder Fotos und Artikel von schulischen Veranstaltungen gibt, interessiert nun was in einer Genehmigung zum veröffentlichen stehen muss.
Ich würde gern grundsätzlich von jedem Schüler diese Genehmigung für Bilder im Zusammenhang mit schulischen Aktivitäten einholen.
Ich denke es sollte möglichst genau formuliert sein, für was die Bilder verwendet werden dürfen, oder?
Also veröffentlichen auf der Homepage der Schule sowie im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit und Presse.
Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten ist klar.
Wie müsste so etwas aufgebaut sein?
Danke schon mal für Vorschläge, bzw. rechtliche Hinweise.
Mit einem Modelvertrag hat dass ja nix zu tun, oder?
Grüße Patrick
Ich bin über jede Kritik und sei sie auch noch so schlecht dankbar! Nur so kann das nächste Bilder besser sein
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Von mir eingestellte Bilder im Board Bildbesprechung, dürfen und sollen,
von anderen bearbeitet und im selben Thread wieder hoch geladen werden!





Also dem Grunde nach dürfte das sogar ein Modelvertrag sein. Das sind ja "Modelle".
Du könntest noch eine Einschränkung machen. Der Verwendungszweck, kann doch genau definiert werden. Veröffentlichung auf der Homepage der Schule bzw. öffentlichkeitsarbeit der Schule. Eine weitere, unbekannte Verwendung ist doch nicht geplant?
Gruß vom Jürgen
... aus der Mark Brandenburg
Bilder, die ich im eingestellt habe, dürfen gerne von anderen bearbeitet und im selben Thread wieder hochgeladen werden.Bitte mit Erklärung, was ihr gemacht habt!
patmat (29.09.2009)
Hallole Patrick,
das ist jetzt keine Antwort für dich auf deine Frage, aber bei uns in der Grundschule läuft das so;
Da gibt es auch eine Website, jedoch bekommt man nur durch ein Passwort Zugang auf die Bilderserien.
Dieses Passwort bekommt man beim ersten Elternabend.
Ich habe mit diesem Vorgehen eigentlich keine Probleme (mal abgesehen, daß die gezeigten Bilder grottenschlecht sind).
Ob trotzdem eine zusätzliche Einwilligung der Eltern zur Veröffentlichung notwendig wäre, würde mich prinziell auch interessieren.
Grüßle vom Hans
patmat (29.09.2009)






Hallo Patrick,
bei uns mussten/haben die Eltern vor der Einschulung eine Einverständniserklärung ausgefüllt. Da war auch ganz genau angegeben ob das Kind fotografiert werden darf und wofür die Bilder verwendet werden dürfen. Also:
Und das wird auch ganz genau überwacht, als im Advent letzten Jahres die lokale Presse über die Weihnachtsbasteleien berichten wollte durften die besten zwei Bilder nicht verwendet werden, da eines der abgebildeten Kinder halt nicht in der Presse abzubilden gestattet war!
- Website der Schule
- Werbe- od. Imageprints der Schule
- Presse
grüße
andreas
der-lichtbildner.com
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SchwarzWeiß ist Farbe genug. (Barbara Klemm)
um zeit zu sparen, schreiben wir alles in kleinbuchstaben, und nebenbei: warum zwei alfabete verwenden, wenn wir mit einem dasselbe machen können? - walter gropius
patmat (29.09.2009)






Auch Männer aus Stahl gehören eines Tages zum alten Eisen
P.S. Manche Hühner werden schon als Eier in die Pfanne gehauen...




Ja sehe ich auch so und die Galerie ist auch in einem geschützten Bereich. Nur mit der Erlaubnis hinken wir etwas hinter her.
Je nach Schule bzw. Kindern von Prominenten kann ich mir dass aber gut vorstellen. Es gibt glaub ich eine Schule, an der Fotohandys etc. verboten sind, weil dort Prominenz zur Schule geht.
Grüße Patrick
Ich bin über jede Kritik und sei sie auch noch so schlecht dankbar! Nur so kann das nächste Bilder besser sein
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