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Thema: Personen bei Ritterspielen oder anderen oeffentlichen Locations

  1. #1
    Anonym058
    Gast

    Standard Personen bei Ritterspielen oder anderen oeffentlichen Locations

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    Hi Spezi der Rechtsprechung,

    durch den Thread:
    http://www.canikon.de/sonstiges/8654...terspiele.html


    Kommen mir die Fragen:
    Darf ich ein Turnier fotografieren und veroeffentlichen?
    Da es eine oeffentliche Veranstaltung ist, wuerde ich ja sagen!

    Muss ich Besucher die ungluecklicherweise mit auf dem Bild sind, um Erlaubnis fragen?
    Ich meine nein, da das eine oeffentliche Veranstaltung ist

    Wenn ich meine Frau an einem oeffentlichen Platz fotografiere, brauche ich die Erlaubnis von den Personen im Hintergrund?
    Ich meine auch hier nein, weil es ein oeffentlicher Platz ist, wie z.B. Hbf oder Airport oder Park


    Freue mich auf eure Antworten

    Siegmund

  2. #2
    Avatar von ddrulez

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    Hast du einen guten Rechtsanwalt und Geld übrig? Dann riskiers. Ich werd mein Geld lieber in Fotoequipment anlegen :-)
    mfg Uwe
    Fotos die ich einstelle dürfen gerne bearbeitet werden und im selben Thread hochgeladen werden.

    Allzeit gutes Licht!

  3. #3
    Anonym058
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von ddrulez Beitrag anzeigen
    Hast du einen guten Rechtsanwalt und Geld übrig? Dann riskiers. Ich werd mein Geld lieber in Fotoequipment anlegen :-)
    mfg Uwe
    Hallo Uwe,

    entschuldige bitte mein "dumpfbackigkeit", aber den Gag verstehe ich nicht?!?

    Siegmund

  4. #4
    Avatar von JürgenS.

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    Ich glaub das war kein Gag, sondern voller Ernst.
    du darfst eigentlich ohne Erlaubnis niemanden fotografieren! Da ist es egal, ob es im "öffentlichen Raum" oder "öffentliche Veranstaltung" oder in einer "geschlossenen Veranstaltung" ist.
    Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten, bei der du fremde Leute aufnehmen darfst sehr eng gefasst.
    Gruß vom Jürgen
    ... aus der Mark Brandenburg

    Bilder, die ich im eingestellt habe, dürfen gerne von anderen bearbeitet und im selben Thread wieder hochgeladen werden.Bitte mit Erklärung, was ihr gemacht habt!

  5. #5
    Anonym058
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von JürgenS. Beitrag anzeigen
    Ich glaub das war kein Gag, sondern voller Ernst.
    du darfst eigentlich ohne Erlaubnis niemanden fotografieren! Da ist es egal, ob es im "öffentlichen Raum" oder "öffentliche Veranstaltung" oder in einer "geschlossenen Veranstaltung" ist.
    Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten, bei der du fremde Leute aufnehmen darfst sehr eng gefasst.

    Bei der Auffassung, duerfte dann o.a. Bild mur dann eingestellt werden, wenn der Fotograf die Einwilligung hatte....

    Das wuerde heissen wir messen mit unterschiedlichen Massen! Auf der einen Seite der Pressefotograf, auf der anderen der Michel?!?

    Was passiert den wenn ein Pressefotograf , Marlyn Monroe (Gott hab sie selig) ab fotografiert und im Hintergrund sind fremde Person zufaellig sichtbar...

    Gruebel!
    Siegmund

  6. #6
    Avatar von JürgenS.

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    Wie schon geschrieben - wenn er einen guten Anwalt hat ....
    Oder anders gesagt, man muss schon sehr genau schauen, ob die abgebildeten Personen nun wirklich nur "Beiwerk" sind. Ich weiß nicht genau, wie das Gesetz das nun genau definiert.
    Wenn einem Abgebildeten ein Foto nicht passt, musst du schon damit rechnen, das ein Brief vom Anwalt kommen kann (nicht muss). Das ist das Problem in meinen Augen.
    Gruß vom Jürgen
    ... aus der Mark Brandenburg

    Bilder, die ich im eingestellt habe, dürfen gerne von anderen bearbeitet und im selben Thread wieder hochgeladen werden.Bitte mit Erklärung, was ihr gemacht habt!

  7. #7
    Avatar von escho

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    Das ist ein grosses Thema, über das es müssig ist zu diskutieren, wie ich meine. Das zugrunde liegende Gesetz stammt von Anfang des vorigen Jahrhunderts und wurde demnach durch die Rechtsprechung schon etwas häufiger in die eine oder andere Richtung ausgelegt. Da gibt es interessante Artikel dazu im Internet. Schau zum Beispiel mal hier: Recht am eigenen Bild ? Wikipedia .

    Edgar
    Ich freue ich mich über jeden Kommentar zu den Bildern, die ich hier zeige. Diese Bilder dürfen selbstverständlich auch bearbeitet und im selben Thread wieder hochgeladen werden.

  8. Der folgende User bedankt sich bei escho:


  9. #8
    canikon Supporter
    Avatar von Volker Arnold

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    Gehört eigentlich in jede Betriebsanleitung eines Fotos. Was darf ich fotografieren und was nicht, wobei ich so langsam das Gefühl habe, dass es dann keinen Spass mehr macht.
    Auf den ältesten Bildern sieht man am jüngsten aus.

    Gruß Volker
    www.arnoldmoensheim.de

  10. #9
    Anonym058
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    Zitat Zitat von Volker Arnold Beitrag anzeigen
    wobei ich so langsam das Gefühl habe, dass es dann keinen Spass mehr macht.
    Stimmt!

  11. #10
    Avatar von AndreasB

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    Interessantes Thema! Ich glaube da könnten ganze Heerscharen von Juristen sich jahrelang dran aufhalten, und machen es auch.

    KLICK!

    Ich zitiere mal ausschnittsweise aus dem Interview mit Dr. Stephan Ackermann:

    Oft liest man, eine Einwilligung sei nicht erforderlich, wenn mehr als 3 Personen auf dem Foto sind? Dann liest man oft, die Grenze liege bei 7 Personen. Was stimmt?
    Antwort:
    Beides ist völlig falsch. Es kommt nicht darauf an, wieviel Personen auf dem Foto sind, sondern ob sie nur "Beiwerk" sind oder nicht. Ist die abgebildete Person nur Beiwerk, ist ihre Einwilligung nicht erforderlich, anderenfalls aber
    nur, wenn die Person auch erkennbar ist! doch. Ob die abgebildete Person Beiwerk ist, richtet sich danach, ob die
    Bildwirkung ohne die abgebildete Person eine andere wäre. Dies wird von der Rechtsprechung meist bejaht!

    Kann ich Personen auf Karnevalsumzügen oder Demonstrationen beliebig fotografieren und die Bilder veröffentlichen?
    Antwort:
    Nein, nicht beliebig. Zwar können Personen auf solchen Versammlungen und Aufzügen ohne Einwilligung fotografiert und die Aufnahmen veröffentlicht werden. Dies aber nur, wenn das Foto die abgebildete Person(en) im Umfeld der Veranstaltung zeigt. Portraitartige Aufnahmen von Personen sind jedoch unzulässig. Ausnahme: Die abgebildete
    Person ist für die Veranstaltung besonders prägend. Und stets sind die berechtigten Interessen der abgebildeten Person zu berücksichtigen. Die Nahaufnahme eines betrunkenen und sich gerade übergebenden Karnevalisten wird daher wohl unzulässig sein.
    grüße
    andreas

    der-lichtbildner.com
    __________________________________________________ _________________________
    SchwarzWeiß ist Farbe genug. (Barbara Klemm)
    um zeit zu sparen, schreiben wir alles in kleinbuchstaben, und nebenbei: warum zwei alfabete verwenden, wenn wir mit einem dasselbe machen können? - walter gropius

  12. Der folgende User bedankt sich bei AndreasB:


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