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Thema: Fotorecht bzgl. Vereinsnutzung

  1. #1

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    Standard Fotorecht bzgl. Vereinsnutzung

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    Hallo,

    situationsbedingt ist bei mir eine Frage aufgekommen, bei der mir hoffentlich weiter geholfen werden kann. Die Fotografie betreibe ich derzeit rein als Hobby und meine bisherigen Aufnahmen waren größtenteils nur zur Übung bzw. zur Erweiterung des fotografischen Horizonts. Für diese waren die üblichen TFP-Verträge zwischen Modell und Fotograf passend. Kürzlich ist ein Sportverein wg. eines bevorstehenden Jubiläums an mich heran getreten mit der Bitte, für diesen Aufnahmen des Vereinsheims und der jeweiligen Sportdisziplinen inkl. einiger ausgewählter Sportler in Ausübung ihres Sports vorzunehmen. Die dabei entstehenden Bilder sollen als Grundlage für Flyer, Plakate, Einladungen, Homepage etc. und spätere Öffentlichkeitsarbeit des Vereins genutzt werden können. Die Aufnahmen würden von mir rein aus Freude an der Fotografie erstellt und ohne finanzielle Gegenleistung. Dennoch ist es dabei vermutlich nicht mit einem einfachen TFP-Vertrag getan. Selbst bin ich kein Mitglied des Vereins und für mich selbst habe ich kein direktes Interesse an einer Veröffentlichung der dabei entstehenden Aufnahmen. Die Aufnahmen würden somit primär für die Veröffentlichung durch den Verein erstellt werden. Mir stellt sich in dieser Situation die Frage nach einer korrekten rechtlichen Absicherung bzgl. Persönlichkeitsrechte der Sportler, Veröffentlichungs- und Nutzungsrechte für den Verein etc. Welche Konstellationen sind dabei realisierbar?

    Wäre es möglich, dass zwischen mir und dem Verein ein reiner Vertrag über die Nutzungsrechte der entstandenen Aufnahmen geschlossen wird und der Verein mit den einzelnen Sportlern eine Art "Modell Release" abschließt?

    Oder muss zwischen mir als Fotograf und den einzelnen Modellen ein TFP-Vertrag geschlossen werden mit entsprechendem "Modell Release" zur Nutzung der Aufnahmen durch den Verein?

    Vielleicht war hier im Forum bereits jemand in einer ähnlichen Situation oder besitzt Kenntnisse auf diesem Gebiet und kann mir Tipps geben?

    Im Voraus bereits vielen Dank für Eure Unterstützung.
    Geändert von RollieT (30.01.2012 um 15:29 Uhr)
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    Gruß,
      Tobias

  2. #2

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    Hallo Tobias,
    ich bin kein Anwalt, somit ist das auch keine Rechtsberatung!!!

    Grundsätzlich gilt, Rechte die du nicht hast kannst du auch keinem Dritten einräumen!
    Also konkret heisst das, dass du dem Sportverein keine Veröffentlichungsrechte einräumen kannst wenn du nicht die Einwilligung der Modells hast.
    Am einfachsten wäre es in deinem Fall wenn du dir das Recht zur Veröffentlichung der Bilder einholst (Modell Release) und zwar von jedem einzeln, dann kannst du das Recht zur Veröffentlichung auch dem Sportverein einräumen.
    Aber denke daran, dass bei minderjahrigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten drauf muss.
    Auf die Konstellation dass Du dem Sportverein die Rechte einräumst unter der Bedingung dass er sich die Rechte bei den Sportlern besorgt würde ich mich nicht einlassen!!!

    Liebe Grüße
    Andreas

  3. Der folgende User bedankt sich bei Andreas Neufahrt:

    RollieT (30.01.2012)

  4. #3

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    Standard

    Hallo Andreas,

    vielen Dank für deine zeitnahe und ausführliche Antwort.

    Das die Beiträge in diesem Thread keine rechtliche Beratung darstellen oder diese ersetzen können habe ich erwartet. Ich bin für jeden Tipp oder Erfahrungen anderer dankbar.

    Nach deiner Anmerkung ist mir nun klar, dass die zweite Konstellation zu wählen ist und in jedem Fall ein Vertrag zwischen mir und den einzelnen abgebildeten Personen für eine Veröffentlichung durch den Verein abzuschließen ist. Habe ich richtig verstanden, dass es einerseits die einzelnen "Modell Releases" zwischen mir und den abgelichtete Personen geben würde, in denen der angestrebte Verwendungszweck für die Aufnahmen (Veröffentlichung, Flyer, Homepage etc.) durch den Verein umschrieben ist und zum anderen einen Vertrag zur Übertragung der Nutzungsrechte an den Verein? Sind diesem dann evtl. die "Modell Releases" in Kopie als Anhang beizufügen oder verbleiben diese gänzlich beim Fotografen?

    Vielen Dank für den Hinweis auf die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten bzgl. Fotografien von Minderjährigen. Voraussichtlich werden ausschließlich Aufnahmen von erwachsenen Personen entstehen.


    Schönen Gruß,
    Tobias
    Gruß,
      Tobias

  5. #4
    Avatar von Proglifter

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    Hallo Tobias,

    wir sind den harten Weg gegangen - wir haben uns von ALLEN Vereinsmitgliedern die schriftliche Erlaubnis zur Veröffentlichung auf Flyern und der Vereinswebsite geholt. Bei einem aktiven Verein mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit ist das kaum zu umgehen. Die Erlaubnis gehört inzwischen zum Beitrittsformular.
    Nur so ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
    Gruß
    Jochen

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  6. Der folgende User bedankt sich bei Proglifter:

    RollieT (06.02.2012)

  7. #5
    Avatar von Carsten
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    Zitat Zitat von Proglifter Beitrag anzeigen
    Hallo Tobias,

    wir sind den harten Weg gegangen - wir haben uns von ALLEN Vereinsmitgliedern die schriftliche Erlaubnis zur Veröffentlichung auf Flyern und der Vereinswebsite geholt. Bei einem aktiven Verein mit entsprechender Öffentlichkeitsarbeit ist das kaum zu umgehen. Die Erlaubnis gehört inzwischen zum Beitrittsformular.
    Nur so ist man rechtlich auf der sicheren Seite.
    Defintiv.. und das gilt insbesondere bei Vereinen und sonstigen "Gesellschaften" die die Fotos "kommerziell" nutzen wollen.

    Ich habe ähnliches Problem bei Hochzeitsgesellschaften... hier geht es aber ausschließlich um die Veröffentlichung auf meinem Blog....
    Gruß vom demotivierten Verschlussquäler

    Fuji X100 und nen bissel Canon Zeugs... - Abblenden? - Wie geht das denn?
    TTL: Testen Testen Lassen....


    Webseite - Hochzeitsblog - privater Blog
    Bilder die ich im Board Bildbesprechung gepostet habe dürfen bearbeitet und wieder hoch geladen werden.
    http://www.facebook.com/Hochzeitsemotionen


  8. Der folgende User bedankt sich bei Carsten:

    RollieT (06.02.2012)

  9. #6
    Avatar von Uwe Landgraf

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    Zitat Zitat von Andreas Neufahrt Beitrag anzeigen
    Hallo Tobias,

    Aber denke daran, dass bei minderjahrigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten drauf muss.
    Aus Sicherheitsgründen würde ich mir aber die Unterschriften der Erziehungsberechtigten und nicht nur eines einholen

    lg Uwe
    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." - Albert Einstein

    Fotos die ich im Forum Bildbesprechung zeige dürfen von anderen bearbeitet, und im selben Thread wieder gepostet werden.

  10. Der folgende User bedankt sich bei Uwe Landgraf:

    RollieT (06.02.2012)

  11. #7

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    Hallo Jochen und Carsten,

    auch euch vielen Dank für die Antworten zur angesprochenen Thematik.

    @Jochen: Wenn ich es richtig verstehe, bist du selbst Mitglied des Vereins und der Verein hat wiederum über das Beitrittsformular die Berechtigung zur Veröffentlichung der Aufnahmen von jedem einzelnen eingeholt. Ist damit kein Vertrag mehr zwischen dir und den einzelnen Personen in der von Andreas angesprochenen Form eines "Model Release" notwendig? Besteht in diesem Fall ebenfalls keine Notwendigkeit deinerseits die Nutzungsrechte vertraglich an den Verein zu übertragen?

    @Carsten: Deine Situation als Hochzeitsfotograf scheint eher zu meiner zu passen. Du stehst zum Brautpaar und der Hochzeitsgesellschaft auch in keiner direkten "Beziehung", sondern machst die Aufnahmen im Auftrag. Wie sieht dies dann vertraglich bei dir aus? Schließt du mit jedem der Hochzeitsgäste die du auf deinem Blog veröffentlichen möchtest einen entsprechenden "Model Release" ab?

    Das es ohne eine entsprechende Erlaubnis zur Veröffentlichung der einzelnen Personen nicht möglich sein wird habe ich verstanden. Als ergänzende Information, da dies evtl. aus dem Start-Post nicht eindeutig hervor gegangen ist. Es geht nicht um Fotos bei der Jubiläumsfeier. Dies wäre nochmal eine gänzlich andere Thematik, da dort auch Personen/Teilnehmer anwesend sein könnten die nicht direkt zum Verein gehören. Davon werde ich daher wohl eher Abstand nehmen. Es geht aktuell um "gestellte" Fotos von einzelnen Sportlern im Vorfeld des Jubiläums für die Homepage, Flyer etc. zu Werbezwecken. Dabei handelt es sich nicht um alle Vereinsmitglieder, sondern nur eine sehr abgegrenzte Personengruppe, die vom Verein explizit zu dem Shooting eingeladen wird. Im Idealfall hätte der Verein natürlich selbst bereits von allen Mitgliedern die Erlaubnis zur Veröffentlichung vorliegen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, würde es doch für die Werbemaßnahmen ausreichen die Erlaubnis von den betreffenden Shooting-Teilnehmern einzuholen, oder?

    Daher stellt sich mir weiterhin die Frage, ob:

    1.) Ich als externer Fotograf einen "Model Release" mit jedem Shooting-Teilnehmer abschließen sollte und über einen Nutzungsvertrag die Rechte an den Verein übertrage?

    oder

    2.) Der Verein von allen Mitgliedern die Erlaubnis zur Veröffentlichung einholen müsste? Wie sähe dann die vertragliche Verbindung zwischen mir als externem Fotograf und dem Verein aus? Wäre dies dann ein Werksvertrag??

    Vielen Dank für weitere Hinweise.
    Geändert von RollieT (30.01.2012 um 19:23 Uhr)
    Gruß,
      Tobias

  12. #8

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    Hallo Uwe,

    vielen Dank für den Hinweis. Voraussichtlich werden ausschließlich Aufnahmen von erwachsenen Personen entstehen.

    Schönen Gruß,
    Tobias
    Gruß,
      Tobias

  13. #9

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    Hallo Tobias,
    Nach deiner Anmerkung ist mir nun klar, dass die zweite Konstellation zu wählen ist und in jedem Fall ein Vertrag zwischen mir und den einzelnen abgebildeten Personen für eine Veröffentlichung durch den Verein abzuschließen ist. Habe ich richtig verstanden, dass es einerseits die einzelnen "Modell Releases" zwischen mir und den abgelichtete Personen geben würde, in denen der angestrebte Verwendungszweck für die Aufnahmen (Veröffentlichung, Flyer, Homepage etc.) durch den Verein umschrieben ist und zum anderen einen Vertrag zur Übertragung der Nutzungsrechte an den Verein? Sind diesem dann evtl. die "Modell Releases" in Kopie als Anhang beizufügen oder verbleiben diese gänzlich beim Fotografen?
    Genau so würde ich das machen, obwohl die Kopien wahrscheinlich überflüssig sind.

    Aber ich denke man sollte hier auch die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier um erwachsene Personen denen der Sinn und Zweck der Bilder klar ist. Einen kommerziellen Hintergrund im Sinne dass die Bilder verkauft werden sollen o. die Bilder direkt Geld einspielen sollen wie es z.B. bei einem Verkauf eines Kaleders wäre ist bei einem Verein auch nicht ersichtlich. Ich selbst bin als Trainer und Abteilungsleiter in einem Sportverein tätig und ich will und kann mir nicht vorstellen dass jemand einen solchen Vertrag juristisch auseinander pflücken würde. Denn auch wenn Grundsätzlich das geschriebene Wort gilt wirst Du in diesem Fall genügend zeugen haben;-)

    Bei allem Verlangen nach Rechtssicherheit sollte man den Spass am fotografieren nicht verlieren!!!

    Ach ja, für alle die tiefer in die Thematik einsteigen wolle empfehle ich den Blog http://www.rechtambild.de/

    L
    iebe Grüße
    Andreas

  14. Der folgende User bedankt sich bei Andreas Neufahrt:

    RollieT (06.02.2012)

  15. #10
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    Hi Tobi,

    die Bilder werden von mir auf der Website des Vereins veröffentlicht und für Plakate und Flyer verwendet. Ich selbst veröffentliche sie nicht für meine Zwecke. Das Urheberrecht am Bild ist in Deutschland nicht übertragbar. Nur das Recht der Verwertung / Nutzung.
    Bei öffentlichen Veranstaltungen ist die Situation wohl etwas lockerer. Ein Hinweisschild sollte zumindest auf die Veröffentlichung im Netz / Zeitung etc. hinweisen.
    Soweit ich in Erfahrung bringen konnte, ist eine Zustimmung der Vereinsmitglieder nicht unbedingt notwendig, wir wollten aber auf Nummer Sicher gehen.

    Das ganze ist auch vom Gesetzgeber recht schwammig formuliert.

    Hier ein paar Links und Beispiele:
    Veröffentlichung von Fotos im Internet
    Personenrecht im Verein - Verein

    Insbesondere:
    Als stillschweigende Zustimmung gilt, wenn beispielsweise Vereinsangehörige für eine Abbildung und Veröffentlichung im Vereinsinteresse durch den Vorstand über Zweck, Art und Umfang informiert werden und kein Widerspruch erfolgt.
    Geändert von Proglifter (30.01.2012 um 20:10 Uhr)
    Gruß
    Jochen

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  16. Der folgende User bedankt sich bei Proglifter:

    RollieT (06.02.2012)

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