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Thema: Fotorecht bzgl. Vereinsnutzung

  1. #11
    Avatar von Proglifter

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    Zitat Zitat von Andreas Neufahrt Beitrag anzeigen
    [COLOR=#222222][FONT=Times]
    Bei allem Verlangen nach Rechtssicherheit sollte man den Spass am fotografieren nicht verlieren!!!
    .. und letztendlich ist es alles eher ein Problem des veröffentlichenden Vereins
    Gruß
    Jochen

    500px

  2. #12
    Avatar von Carsten
    Moderator

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    Zitat Zitat von RollieT Beitrag anzeigen
    Hallo Jochen und Carsten,
    @Carsten: Deine Situation als Hochzeitsfotograf scheint eher zu meiner zu passen. Du stehst zum Brautpaar und der Hochzeitsgesellschaft auch in keiner direkten "Beziehung", sondern machst die Aufnahmen im Auftrag. Wie sieht dies dann vertraglich bei dir aus? Schließt du mit jedem der Hochzeitsgäste die du auf deinem Blog veröffentlichen möchtest einen entsprechenden "Model Release" ab?
    Zitat aus meinen AGB:

    3.4 Grundsätzlich gilt, dass der Auftragnehmer die Bilder für eigene Zwecke (z.B. Musterfotografien für andere Interessenten) sowie für die betriebseigene Website verwenden darf.
    Dadurch das der Vertrag unterschrieben wird werden die AGB anerkannt. Somit habe ich mein Model Release für das Brautpaar.

    Bei Gästen entscheide ich je nach "Sichtbarkeit und Erkennbarkeit" der abgebildeten ob ein Release notwendig ist oder nicht.

    Chhers
    Carsten
    Gruß vom demotivierten Verschlussquäler

    Fuji X100 und nen bissel Canon Zeugs... - Abblenden? - Wie geht das denn?
    TTL: Testen Testen Lassen....


    Webseite - Hochzeitsblog - privater Blog
    Bilder die ich im Board Bildbesprechung gepostet habe dürfen bearbeitet und wieder hoch geladen werden.
    http://www.facebook.com/Hochzeitsemotionen


  3. Der folgende User bedankt sich bei Carsten:

    RollieT (06.02.2012)

  4. #13
    JBM
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    Avatar von JBM

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    Hallo alle zusammen,

    vielen Dank für die Frage und die hilfreichen Antworten.
    Ich selbst bin auch öfter mal in einer ähnlichen Situation. Mal sind es einfach ein paar Bilder, die ich nur für mich alleine mache. Später wird man dann von den Aktiven (Sportlern) gefragt, ob sie die Bilder bekommen können und natürlich hat der Verein auch Interesse, die Bilder für die Webseite oder auch mal eins für nen kleinen Bericht in der lokalen Presse zu verwenden.
    Von meiner Seite aus habe ich da nie irgendein Problem - ich will ja erklärtermaßen mit meinem Hobby kein Geld verdienen. Das Thema Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Menschen geistert mir da aber schon immer irgendwie im Kopf rum...
    Bisher habe ich noch kein Model-Release gemacht, allerdings ist im Verein das Thema schriftlich mit den Mitgliedern behandelt worden. Darauf habe ich mich dann bisher verlassen, ohne das aber jemals überprüft zu haben.
    Ich werde mich mal auf den von euch verlinkten Seiten etwas rumtreiben und dann vielleicht meine Haltung nochmal überdenken.

    Jedenfalls vielen Dank für die wirklich hilfreiche Debatte!!

    Ciao
    Jürgen

  5. Der folgende User bedankt sich bei JBM:

    RollieT (06.02.2012)

  6. #14

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    Zitat Zitat von Carsten Beitrag anzeigen
    Zitat aus meinen AGB:

    Dadurch das der Vertrag unterschrieben wird werden die AGB anerkannt. Somit habe ich mein Model Release für das Brautpaar.

    Bei Gästen entscheide ich je nach "Sichtbarkeit und Erkennbarkeit" der abgebildeten ob ein Release notwendig ist oder nicht.
    Hallo Carsten,

    vielen Dank. Die Idee der Integration eines solchen Passus über evtl. AGB hilft mir sehr im Verständnis weiter.

    Schönen Gruß,
    Tobias
    Gruß,
      Tobias

  7. #15

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    Zitat Zitat von Andreas Neufahrt Beitrag anzeigen

    Aber ich denke man sollte hier auch die Kirche im Dorf lassen. Wenn ich das richtig verstanden habe geht es hier um erwachsene Personen denen der Sinn und Zweck der Bilder klar ist. Einen kommerziellen Hintergrund im Sinne dass die Bilder verkauft werden sollen o. die Bilder direkt Geld einspielen sollen wie es z.B. bei einem Verkauf eines Kaleders wäre ist bei einem Verein auch nicht ersichtlich.

    Vielen Dank Andreas. Nach weiterer Lektüre, auch über die von dir geposteten Links, habe ich einiges an neuen Kenntnissen erworben und sehe das Ganze nun ebenfalls in einem etwas anderen Licht. Langsam fügt sich zusammen wie man sich in solchen Fällen rechtlich absichern kann.

    Zitat Zitat von Andreas Neufahrt Beitrag anzeigen

    Bei allem Verlangen nach Rechtssicherheit sollte man den Spass am fotografieren nicht verlieren!!!
    Keine Panik. Den Spaß an der Fotografie lasse ich mir dadurch bestimmt nicht nehmen. Möchte mich einfach nur vorab möglichst auf der sicheren Seite wissen. Bis zum eigentlichen Fototermin ist zum Glück auch noch ne Weile hin.
    Gruß,
      Tobias

  8. #16

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    Auf den Seiten des Bayerischer Landes-Sportverband e.V. bin ich in der Rubrik "Vereinsberatung - Datenschutz" auf ein PDF zum Thema "recht_urheberrecht - Das Recht am eigenen Bild" für Vereine aufmerksam geworden. Vielleicht ist dieses ebenfalls für einzelne von Interesse.

    Nachfolgen der Link zur Übersichtsseite:
    BLSV - Allgemeine Rechtsfragen
    Gruß,
      Tobias

  9. Der folgende User bedankt sich bei RollieT:

    Proglifter (06.02.2012)

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