RollieT (06.02.2012)
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Zitat aus meinen AGB:
Dadurch das der Vertrag unterschrieben wird werden die AGB anerkannt. Somit habe ich mein Model Release für das Brautpaar.3.4 Grundsätzlich gilt, dass der Auftragnehmer die Bilder für eigene Zwecke (z.B. Musterfotografien für andere Interessenten) sowie für die betriebseigene Website verwenden darf.
Bei Gästen entscheide ich je nach "Sichtbarkeit und Erkennbarkeit" der abgebildeten ob ein Release notwendig ist oder nicht.
Chhers
Carsten
Gruß vom demotivierten Verschlussquäler
Fuji X100 und nen bissel Canon Zeugs... - Abblenden? - Wie geht das denn?
TTL: Testen Testen Lassen....
Webseite - Hochzeitsblog - privater Blog
Bilder die ich im Board Bildbesprechung gepostet habe dürfen bearbeitet und wieder hoch geladen werden.
http://www.facebook.com/Hochzeitsemotionen
RollieT (06.02.2012)





Hallo alle zusammen,
vielen Dank für die Frage und die hilfreichen Antworten.
Ich selbst bin auch öfter mal in einer ähnlichen Situation. Mal sind es einfach ein paar Bilder, die ich nur für mich alleine mache. Später wird man dann von den Aktiven (Sportlern) gefragt, ob sie die Bilder bekommen können und natürlich hat der Verein auch Interesse, die Bilder für die Webseite oder auch mal eins für nen kleinen Bericht in der lokalen Presse zu verwenden.
Von meiner Seite aus habe ich da nie irgendein Problem - ich will ja erklärtermaßen mit meinem Hobby kein Geld verdienen. Das Thema Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Menschen geistert mir da aber schon immer irgendwie im Kopf rum...
Bisher habe ich noch kein Model-Release gemacht, allerdings ist im Verein das Thema schriftlich mit den Mitgliedern behandelt worden. Darauf habe ich mich dann bisher verlassen, ohne das aber jemals überprüft zu haben.
Ich werde mich mal auf den von euch verlinkten Seiten etwas rumtreiben und dann vielleicht meine Haltung nochmal überdenken.
Jedenfalls vielen Dank für die wirklich hilfreiche Debatte!!
Ciao
Jürgen
RollieT (06.02.2012)




Vielen Dank Andreas. Nach weiterer Lektüre, auch über die von dir geposteten Links, habe ich einiges an neuen Kenntnissen erworben und sehe das Ganze nun ebenfalls in einem etwas anderen Licht. Langsam fügt sich zusammen wie man sich in solchen Fällen rechtlich absichern kann.
Keine Panik.Den Spaß an der Fotografie lasse ich mir dadurch bestimmt nicht nehmen. Möchte mich einfach nur vorab möglichst auf der sicheren Seite wissen. Bis zum eigentlichen Fototermin ist zum Glück auch noch ne Weile hin.
Gruß,
Tobias


Auf den Seiten des Bayerischer Landes-Sportverband e.V. bin ich in der Rubrik "Vereinsberatung - Datenschutz" auf ein PDF zum Thema "recht_urheberrecht - Das Recht am eigenen Bild" für Vereine aufmerksam geworden. Vielleicht ist dieses ebenfalls für einzelne von Interesse.
Nachfolgen der Link zur Übersichtsseite:
BLSV - Allgemeine Rechtsfragen
Gruß,
Tobias
Proglifter (06.02.2012)