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Hier geht es aber jetzt um ganz was anderes!
Nämlich handelt es sich um ein Bild vom Opa vor dem Reichstag, oder um ein Bild vom Reichstag mit Opa drauf.
B.t.w. das Bild welches ich vom verpackten Reichstag gemacht habe darf auch Christo nicht ohne meine Einwilligung nutzen. Weil ich am Foto sehr wohl die Urheberrechte habe. Da das Foto aber etwas zeigt, dass durch andere Rechte geschützt ist darf ich diese auch nicht verletzen.
Das der Urheberschutz von kreativität oder originalität abhängen soll ist mir völlig neu! Auch mein langweiligstes unoriginellstes und unkreativstes Bild ist urheberrechtlich geschützt, und es kann nicht einfach irgend jemand anders verwerten.
Geändert von zoz (13.08.2010 um 20:53 Uhr)
Grüße!
Steffen
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FARBE ist nicht nur überbewertet, sie ist eine Illusion!




Soviel ich weiß hat Mapplethorpe mit dem kopieren alter Meister angefangen(Zumindest ist er unter anderem dafür berühmt) und die Komposition in Fotos umgesetzt.
So gesehen macht die Leibovitz nur Mapplethorpe nach![]()
Bilder die ich hier zeige, dürfen gerne verhübscht, verhunzt, verbessert werden, dann aber bitte auch hier zeigen.





So, jetzt kommen aber da meines erachtens 2 ganz Verschiedene Ausgangssituationen zum tragen.
Die Erste, vom Carsten angefragte, eine Idee/ein Bild nachstellen.
Die Zweite, von dir hier reingebrachte, ein fertiges Bild verändern. (so deute ich jedenfalls deinen Text)
Das sind für mich 2 verschiedene Dinge. Wobei das 2., meines erachtens jedenfalls, nicht erlaubt ist. Die "große Frage" ist doch dabei. Was ist geschützt? Das fertige Bild an sich, oder die Bildidee?
Gruß vom Jürgen
... aus der Mark Brandenburg
Bilder, die ich im eingestellt habe, dürfen gerne von anderen bearbeitet und im selben Thread wieder hochgeladen werden.Bitte mit Erklärung, was ihr gemacht habt!





wieder die Frage. WAS darf er nicht nutzen? Das fertige Bild von dir oder sogar deine Bildidee?
Interessant ist dabei der folgende Passus des Gesetzes:
§ 24 Freie Benutzung
(1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.
(2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird.
Da wird ganz eindeutig Musik und andere Werke unterschieden. Das, was Carsten will, ist ja ein selbstständiges Werk. Damit wäre die Frage für mich eindeutig geklärt. Unklar ist nur, ob das Gerichte im Streitfalle auch so sehen würden .....
Geändert von JürgenS. (13.08.2010 um 23:31 Uhr)
Gruß vom Jürgen
... aus der Mark Brandenburg
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Richtig! Das langweiligste Bild ist geschützt. Hier geht es aber um die Bildidee!
Genau die Selbständigkeit des Werkes ist hier die Frage; wenn die feststeht, ist es tatsächlich eindeutig geklärt. Da entscheiden Gerichte aber sehr unterschiedlich und völlig fließend.






Erstmal muss ich sagen: Ich finde diese Diskussion hier sehr Interessant, auch wenn sich einige Themen vom Ursprungsthema weg bewegen.
Hier ausserdem die Antwort vom Originalersteller des Fotos:
Oha jetzt hab ich was verratenhei carsten, auf flickr wimmelts nur so von sprüngen und jeder sieht einzigartig aus. nein, aufs thema gibts natürlich kein copyright, nur aufs bild
viel spass beim springen!![]()
Gruß vom demotivierten Verschlussquäler
Fuji X100 und nen bissel Canon Zeugs... - Abblenden? - Wie geht das denn?
TTL: Testen Testen Lassen....
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Ja, unbedingt! Besonders interessant finde ich, dass es bei geistigem Eigentum selbstverständlich erscheint, dass man es sich unbezahlt und ungefragt nutzbar machen kann. Wäre für die Reproduktion der Bildidee ein Stück Hardware des Autors vonnöten, wäre allen klar, dass man sich das nicht einfach nehmen darf.
kleinermuck, Du hast mit Deiner Vorgehensweise durch Nachfrage beim Bildautor (selbst in diesem recht harmlosen Fall) aber bewiesen, dass es nicht alle so lax sehen und handhaben.Und dass man diese Frage mit dem gesunden Menschenverstand rechtlich sauber lösen kann.
Geändert von Udo (14.08.2010 um 10:12 Uhr)





Geändert von JürgenS. (14.08.2010 um 12:13 Uhr)
Gruß vom Jürgen
... aus der Mark Brandenburg
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Hi,
nur mal in die Runde werf:
Wenn sich der Schutz des Bildes auf den Inhalt oder die Idee beziehen würde, wäre z.B. der Erste, der mit einer Blitzfalle gearbeitet hätte, ein schwerreicher Mann.
Menschen, womöglich 4 Musiker auf einem Zebrastreifen, wären nicht mehr fotografierbar bzw. dürften nicht veröffentlicht werden, Sportfotografie wäre unmöglich.
Lediglich das Bild als solches genießt einen Schutz, nicht aber die Bildidee.
Gesetzte und richterliche Entscheidungen haben absolut nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun.
Gruß
Thomas
Denn sie wissen was sie tun. Meistens hoffentlich.