AndiohneHaare (18.11.2011), elsch (08.12.2010), JBM (06.10.2011), Volker Arnold (22.11.2010)
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HIER noch mal der link! die von jörg verlinkten seiten funktionieren ja nun nicht mehr.
grüße
andreas
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um zeit zu sparen, schreiben wir alles in kleinbuchstaben, und nebenbei: warum zwei alfabete verwenden, wenn wir mit einem dasselbe machen können? - walter gropius

Na, das entspricht genau dem, was ich seit 9 Jahren mit mir herum schleppe.
Hilft aber auch nicht immer!
Ich hatte die Tage so ein Ding: ich stehe auf einer Straßenbrücke und fotografiere nachts auf den Güterbahnhof Neuss - wohlgemerkt: ich stehe auf dem Bürgersteig der Brücke, also auf öffentlichem Gelände!
Nach nicht mal 10 Minuten tauchen zwei sehr unverschämte Mitarbeiter einer privaten Sicherheitsfirma auf und wollen mir das Fotografieren untersagen - ehe ich mich's versehe, hat einer von beiden auch schon die Hand an meiner Kamera und will diese 'einziehen'!
Nachdem ich ihnen mitgeteilt habe, dass:
haben diese Mitarbeiter dann die Bundespolizei hinzugezogen.
- ich mich nicht auf Betriebs- noch sonstigem Gelände der DB AG befinde
- die Herren auf öffentlichem(!) Gelände kein Hausrecht haben
- sie auch auf DB AG-Gelände kein Recht zum Eingriff in mein Eigentum haben; dieses Recht hat nur die Polizei oder Bundespolizei!
- ich mich gegen jeden Eingriff in mein Eigentum notfalls mit Gewalt zu Wehr setzen werde - ich darf gemäß Grundgesetz mein Eigentum verteidigen!
- ich weder verpflichtet, noch bereit bin, mich ihnen gegenüber auszuweisen - auch das Recht auf meine Daten hat nur die Polizei oder Bundespolizei.
- ich ebensowenig verpflichtet, noch bereit bin,das Fotografieren einzustellen
Ergebnis: die hat denen gesagt, dass sie nun den Einsatz bezahlen müssen, da sie (also die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma) mir gegenüber dort keine Handhabe haben, dies wissen müssen und ich mich völlig korrekt verhalten hätte.
Nun haben die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma die (Landes-) Polizei hinzugezogen, um mir das Fotografieren untersagen zu lassen.
Ergebnis: beinahe dasselbe: die Polizei hat bestätigt, dass ich von der Brücke fotografieren darf - solange keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden und ich
Aber: die hier verlinkte Genehmigung hat die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma nicht interessiert - sie war ihnen zu alt.
- den öffentlichen Bereich nicht verlasse (also nicht über das Geländer auf die Schutzplatte klettere)
- ich keine Gefährdung - bsp. durch Blitz - verursache
- ich die Bilder nicht gewerblich nutze
Wobei hier u. U. die Panoramafreiheit evtl. dem noch entgegenstehen könnte.
Ich frage mal die Tage bei der DB AG nochmals an und versuche, da was aktuelleres zu bekommen.
grüße
Jochen
Geändert von Schienenbruch (22.11.2010 um 06:53 Uhr)
AndiohneHaare (18.11.2011), elsch (08.12.2010), JBM (06.10.2011), Volker Arnold (22.11.2010)





Hallo Jochen
Ist ja ein starkes Stück was die Sicherheitsfirma da abgezogen hat. Man wird wohl in Deutschland immer mehr zum Freiwild für solche Firmen.![]()
Gruß Peter






Hammer!
Leute denen eine Bestätigung der Rechtmäßigkeit Deines Handelns durch Beamten der Bundespolizei nicht genügt, werden sich auch nicht von einer aktuelleren Version von Ihrer Meinung abbringen lassen...
Wie heißt es so schön Idioten gibt´s überall.
Ich würde mich schriftlich bei der DB beschweren.
Grüße!
Steffen
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