Ist das Wichtig für wen er Bilder macht? Es ist doch eher wichtig was er für Bilder machen will. Wozu willst du einen Vertrag machen? Willst du die Fotos selber nutzen? Ich dachte, du willst sie "nur" verkaufen.
Das Thema "Verträge" ist extrem wichtig - und zwar in BEIDE Richtungen: 1.) Vertrag mit dem Auftraggeber: Hier solltest Du genau festlegen, welche Art von Bildern der Kunde erwartet ("Briefing"). Definiere genau, was der Kunde erwartet und was er bekommt (Rechte incl. Nutzung für Print, Web, und auch für welche Regionen - was bekommt der Kunde noch? Abzüge, Digitaldaten, Auflösungen, Farbkanäle (für Print solltest Du oft in CMYK abgeben) 2.) Vertrag mit dem Model (falls vorhanden) Den sog. "Model Release" - sehr wichtig, um klar zu machen, wer welche Rechte an den Bildern hat - zahlst Du das Model nur einmalig für das Shooting, oder wird es an Veröffentlichungen und Rechten beteiligt (bei "grösseren Shootings" oft üblich). Bitte die vertragliche Seite nicht unterschätzen, sonst kommt es schnell zu Problemen, die unter Umständen teure Anwaltskosten nach sich ziehen - oder Du Dich unter Wert verkaufst.
Jürgen, obacht mit solchen Tipps ... da lässt Du schnell den "Hilfesuchenden" in Fallen laufen - das Deutsche Urheberrechtschutzgesetz ist sehr kompliziert und ein "einfaches Verkaufen" ist nicht. @Kimble: Auf jeden Fall eine Vereinbarung machen. Ohne ist das EIS immer zu dünn zum drauf tanzen - wie Mark es schreibe für BEIDE Seiten.
Hi, Ein Vertrag muss nicht unbedingt schriftlich fixiert sein aber schon um die Rechte des Bildes zu definieren sollte ein schriftlicher Vertrag geschlossen werden. ( Mit Deinem Bäcker, Metzger ezc., machst Du jeden Tag einen Vertrag durch mündliche Willenserklärung ). Ein Vertrag regelt die Bildrechte und das Recht auf weitere Nutzung für beide Parteien. Z.B. Du machst ein Foto für eine Band, welches für eine Webseite bestimmt ist. Die Kameraden kommen dann aber auf die Idee, das Foto für ein CD-Cover zu benutzen. Oder: Du machst für ein Autohaus ein Foto für ein Plakat, jetzt nehmen die das Foto für einen Werbeprospekt. Die Honorarfrage richtet sich ja irgendwie schon nach dem Sinn und Zweck des Fotos. Da die Vertragsfreiheit nur durch sehr wenige Umstände eingeschränkt wird ( Verstoß gegen Gesetzte, gute Sitten, etc. ) kann man sogar so weit gehen, dass nur der "Fotograf" das Recht auf Veröffentlichung hat, nicht aber der "Käufer". Daher regelt ein Vertrag genau die Bildrechte, die Art der Verbreitung sowie der Verbreitungsmedien und entsprechende Honorarfragen, falls weitere Vermarktungen angedacht sind. Noch etwas zum Thema Art der Verträge und Vertragsrecht.
Hallo, das kann durchaus wichtig sein. Wenn die Kunden - so wie es aussieht - Privatkunden sind, kann es z.B. sehr vorteilhaft sein, keine Mehrwertsteuer erheben zu müssen. Der Kunde wird bei gleichem Honorar für den Fotografen einfach 19% weniger belastet, was die Akzeptanz am Markt und den persönlichen Erfolg des Fotografen durchaus befördern kann. VG Christian
@Christian: das würde bedeuten, dass man bei Hochzeiten ("Privatleute") keine MWST erheben muss? Woher hast Du das?
Man könnte den Eindruck gewinnen, Du willst bewusst ins offene Messer laufen. Die Materie ist zu kompliziert, als dass Du hier ein paar Fragen abschießen könntest und mit den Antworten von Leuten, deren Kompetenz Du nicht beurteilen kannst, zufrieden von hinnen zögest. Gehe endlich zu den schon oben mehrmals genannten Experten, weil die die Materie nämlich gelernt haben, versichert sind und Dir vor allem auf Fragen Antworten geben können, auf die Du selber gar nicht kommst. Da gehört unbedingt ein persönliches Gespräch dazu. Un-be-dingt! Wenn Du Dich hier von Fotografen-Kollegen in rechtlichen und steuerlichen Dingen beraten lässt, ist das so, als würdest Du Dich von jemandem am offenen Herzen operieren lassen, der auch schon mal einen By-Pass bekommen hat. Keiner wird hier vermutlich wissentlich etwas Falsches schreiben. Aber das was sie nicht schreiben, weil sie selber noch nicht den Fall hatten, den Du hast, könnte das Entscheidende sein!
Das hat Christian nicht geschrieben. Diesen Kausalzusammenhang gibt es in der Tat nicht. Christian hat gesagt, es könnte vorteilhaft für diesen Fall sein, wenn man ein Fotograf ist, der für "keine MwSt zahlen" optiert hat, weil dann die Preise gegenüber Privatleuten, die keine MwSt absetzen können, niedriger sind.
Hi, nein, das bedeutet nur, dass man - solange man nicht MWST-pflichtig ist - gegenüber seinen Kunden keine Mehrwertsteuer erheben muss. Sowie das FA einen als MWST-pflichtig einstuft, ändert sich die Lage. Aber da der TO voraussichtlich im ersten Jahr nicht 30.000 EUR Umsatz machen wird, hat er wohl diese Möglichkeit. VG Christian
Hallo Alex, hallo an den Rest.... Danke das Ihr diese Freed aufgemacht habt, ich hab mich das bisher noch nicht getraut Ich werde in den nächsten Tagen mal auf Euch zurück kommen. Gruß Carsten
Hallo Alexander und natürlich auch alle Anderen, ich bin zwar noch Fotoneuling, habe aber auch die Nummer mit dem Nebengewerbe gerade durch. Mein Tipp: Such Dir unbedingt als erstes einen Steuerberater. Viele machen auch eine Beratung zur Existensgründung. Sie beraten Dich ob Umsatzsteuerbefreiung oder nicht. Außerdem haben Sie sehr viel Material vom Ministerium, das kostenlos an Dich geht. Das bekommen alle Steuerberater usw. zur Verfügung gestellt. Dort gibt es haufenweise wertvolle Tipps und Vorlagen drin. Oft haben Sie auch schon vorgefertigte AGBs und sonstige Verträge Ich habe Jemand gefunden, der die Beratung (offiziell Büroservice) auch nebenberuflich macht aber hauptberuflich bei einem Steuerbüro arbeitet. Ich habe der Dame im Gegenzug einige Vorlagen und Grafiken erstellt. Vielleicht findest du auch eine Dame, die vielleicht mal gerne ein paar hübsche Fotos von sich hätte als Geschenk oder so. Eine Hand wäscht die Andere ist am Anfang sehr wichtig. Sie wissen Bescheid, was du absetzen kannst. Geben Dir Tipps zum Beispiel Kundenbesuche etc, an vieles denkt man so nicht. Also ich kann Dir nur raten, das als ersten Schritt zu tun. Je nach dem, was für eine Art Gewerbe du anmeldest, wirst d auch automatisch Mitglied in der IHK. Auch dort gibt es wieder wertvolle Vorlagen, Tipps usw. Wenn du das alles hast, bist du erstens wesentlich schlauer und sicherer und der Rest ist dann wirklich ein Kinderspiel. Über Verträge und Urheberrecht kannst du Dir wirklich ganz zu letzt Gedanken machen. Grüße und viel Erfolg Michael
Die Sache mit der Mehrzwertsteuerpflicht hat Vor- und Nachteile. Ein Entscheidungsmerkmal kann sein, wer dein Klientel ist. Sind es Privatleute, kannst du dir überlegen, ohne Umsatzsteuer zu arbeiten. Sind deine Klienten Firmen bzw. Selbstständig, ist eine Umsatzsteuer oftmals Pflicht, wenn du überhaupt als Auftragnehmer in Betracht gezogen wirst. Du musst dich halt für eine Seite entscheiden. Grüße, Holger
dank dir michael und genau diese frage wird mir wohl in den nächsten tagen den kopf zerbrechen. aber im stillen denke ich mir, wer porsche und aufwärts sein eigen nennt, der hat meistens auch eine firma worüber er meine rechnungen abrechnen kann. nochmal eine frage in die runde, ist es eigentlich möglich ein nebengewerbe auf zwei personen anzumelden, meine frau und mich?
Den Begrif "Nebengewerbe" gibt es m.E. nicht. Du meinst doch sicher einen "Nebenjob" und das ist bei Gewinnabsicht ein Gewerbliches Thema - damit ein Gewerbe. Du kannst ein "Gewerbe auch auf mehrere Personen anmelden. Dazu mal nach Gesellschaftsformen googeln.
dank dir... nun habe ich heute von jemanden der schon ein gewerbe hat die info erhalten, dass man das ganze dann auch prozentual verteilen kann. er meinte auf seine frau laufen 10prozent und auf ihn laufen 90prozent, stimmt dies...? ich finde so etwas, falls es funktioniert, sinnvoll wenn einer der beiden "gesellschafter" staatliche unterstützung zb. bafög erhält und eine bestimmte grenze an nebeneinkünften nicht überschreiten darf.
Also wenn ich im Studium nicht ganz gepennt habe ist das eine GbR was du Gründen musst bzw. willst. Mit 10% und 90% und sowas wäre ich vorsichtig, kenne diese Möglichkeit nicht. Vorsichtig wäre ich deswegen, dass du nicht auf einmal deine Frau als Angestellte hast oder sonst was. Nichts gegen deine Frau :-[. Es geht eher um das Thema Angestellte generell, dann kommt wieder die Genossenschaft und so weiter. Ich meine, es wäre einfacher, wenn deine Frau auch ein Gewerbe anmeldet, kann mich aber auch irren. Es hat aber vielleicht auch Vorteile, wenn Ihr beide ein Gewerbe anmeldet. Das Wort Nebengewerbe gibt es so nicht, wie schon gesagt, du kannst aber beim Anmelden angeben, ob das Gewerbe deinem Hauptverdienst dient oder nicht. Und generell kommt es auch darauf an, was du in deinem Hauptberuf schon verdienst. An der Stelle nochmal mein Tipp, suche Dir einen Steuerfachmann, die haben da ganz tolle Ideen. Liebe Grüße Michael
Bei einer GBR auf jeden Fall einen Gesellschaftervertrag anfertigen (lassen)!! Bei dem, was Du vor hast, würde ich allerdings eine Personengesellschaft empfehlen - ist auch steuerlich erheblich einfacher. Sprich mit Deinem Steuerberater!!
Hallo zusammen, eine GbR ist eine Personengesellschaft, eine Personengesellschaft ist aber auch eine Personengesellschaft. Es gibt bei freien Berufen, zu denen zum Beispiel der Foto-Designer und der Werbefotograf gehören auch die Möglichkeit, Partnergesellschaften zu gründen. Gut beschrieben ist das hier: Personengesellschaft ? Wikipedia Partnerschaftsgesellschaft (Deutschland) ? Wikipedia und hier: Freiberuf ? Wikipedia Aber wie ich und viele anderen schon sagen, es bringt Dir nichts, das alleine machen zu wollen. Wir können hier viel diskutieren und so weiter. Letzten endes musst du als erstes zu einem Steuerberater. Am besten einer, der auch in Sachen Existenzgründung berät. Viel Erfolg.