Welcher Termin gilt bei Fotos für ein Magazin eigentlich als Zeitpunkt der Leistungserbringung? Ist es der Tag des Shootings, die Übermittlung der Bilder oder das Erscheinungsdatum des Magazins?
Der Zeitpunkt der Leistungserbringung wird teilweise als der "Liefertermin" und teilweise als "der Tag an dem dem Kunden die Verfügungsmacht an dem fertigen Werk verschafft wird" definiert. Beide Fälle würden sich bei dir mit dem Tag der Übermittlung der Bilder decken. Ich gehe also davon aus das in deinem Falle die Übermittlung der Bilder als Zeitpunkt der Leistungserbringung in der Rechnung anzugeben ist! Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Genau: Der "Rechteübergang" findet bei Lieferung der Ware statt. Also bei der "zur Verfügug Stellung" gewissermassen.
Dank für die Aufschlauung, das kann ich gut gebrauchen. Prinzipiell erbringt ma ja mehere Leistungen: Das physikalische erstellen der Fotos, und deren Nachbearbeitung, Umwandlung und Versand!
Carsten, das ist eigentlich nur dann von Interesse wenn der Kunde Umsatzsteuervorabzug berechtigt ist. In aller Regel würde aber auch der Satz auf der Rechnung "Rechnungsdatum entspricht Leistungsdatum!" reichen.