Hier geht es aber jetzt um ganz was anderes! Nämlich handelt es sich um ein Bild vom Opa vor dem Reichstag, oder um ein Bild vom Reichstag mit Opa drauf. B.t.w. das Bild welches ich vom verpackten Reichstag gemacht habe darf auch Christo nicht ohne meine Einwilligung nutzen. Weil ich am Foto sehr wohl die Urheberrechte habe. Da das Foto aber etwas zeigt, dass durch andere Rechte geschützt ist darf ich diese auch nicht verletzen. Das der Urheberschutz von kreativität oder originalität abhängen soll ist mir völlig neu! Auch mein langweiligstes unoriginellstes und unkreativstes Bild ist urheberrechtlich geschützt, und es kann nicht einfach irgend jemand anders verwerten.
Soviel ich weiß hat Mapplethorpe mit dem kopieren alter Meister angefangen(Zumindest ist er unter anderem dafür berühmt) und die Komposition in Fotos umgesetzt. So gesehen macht die Leibovitz nur Mapplethorpe nach
So, jetzt kommen aber da meines erachtens 2 ganz Verschiedene Ausgangssituationen zum tragen. Die Erste, vom Carsten angefragte, eine Idee/ein Bild nachstellen. Die Zweite, von dir hier reingebrachte, ein fertiges Bild verändern. (so deute ich jedenfalls deinen Text) Das sind für mich 2 verschiedene Dinge. Wobei das 2., meines erachtens jedenfalls, nicht erlaubt ist. Die "große Frage" ist doch dabei. Was ist geschützt? Das fertige Bild an sich, oder die Bildidee?
wieder die Frage. WAS darf er nicht nutzen? Das fertige Bild von dir oder sogar deine Bildidee? Interessant ist dabei der folgende Passus des Gesetzes: § 24 Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. (2) Absatz 1 gilt nicht für die Benutzung eines Werkes der Musik, durch welche eine Melodie erkennbar dem Werk entnommen und einem neuen Werk zugrunde gelegt wird. Da wird ganz eindeutig Musik und andere Werke unterschieden. Das, was Carsten will, ist ja ein selbstständiges Werk. Damit wäre die Frage für mich eindeutig geklärt. Unklar ist nur, ob das Gerichte im Streitfalle auch so sehen würden .....
Richtig! Das langweiligste Bild ist geschützt. Hier geht es aber um die Bildidee! Genau die Selbständigkeit des Werkes ist hier die Frage; wenn die feststeht, ist es tatsächlich eindeutig geklärt. Da entscheiden Gerichte aber sehr unterschiedlich und völlig fließend.
Erstmal muss ich sagen: Ich finde diese Diskussion hier sehr Interessant, auch wenn sich einige Themen vom Ursprungsthema weg bewegen. Hier ausserdem die Antwort vom Originalersteller des Fotos: Oha jetzt hab ich was verraten
Ja, unbedingt! Besonders interessant finde ich, dass es bei geistigem Eigentum selbstverständlich erscheint, dass man es sich unbezahlt und ungefragt nutzbar machen kann. Wäre für die Reproduktion der Bildidee ein Stück Hardware des Autors vonnöten, wäre allen klar, dass man sich das nicht einfach nehmen darf. kleinermuck, Du hast mit Deiner Vorgehensweise durch Nachfrage beim Bildautor (selbst in diesem recht harmlosen Fall) aber bewiesen, dass es nicht alle so lax sehen und handhaben.Und dass man diese Frage mit dem gesunden Menschenverstand rechtlich sauber lösen kann.
Wie gesagt, ich sehe den §24 da ziemlich eindeutig! Wie ist das eigentlich mit denen, die berühmte Bilder nach malen, aber ihre Eigene Initialen drunter setzen. Ist das auch eine Unerlaubte Kopie oder "Fälschung"? Oder nur dann, wenn sie glauben machen wollen "hier ist das Original"?
Der Gesetzestext ist - wie fast immer - eindeutig. Nur der unbestimmte Rechtsbegriff "selbständiges Werk" will erstmal auf den konkrete Fall angewendet werden - und da scheiden sich die (Richter-)Geister.
Hi, nur mal in die Runde werf: Wenn sich der Schutz des Bildes auf den Inhalt oder die Idee beziehen würde, wäre z.B. der Erste, der mit einer Blitzfalle gearbeitet hätte, ein schwerreicher Mann. Menschen, womöglich 4 Musiker auf einem Zebrastreifen, wären nicht mehr fotografierbar bzw. dürften nicht veröffentlicht werden, Sportfotografie wäre unmöglich. Lediglich das Bild als solches genießt einen Schutz, nicht aber die Bildidee. Gesetzte und richterliche Entscheidungen haben absolut nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun.