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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : TFCD Vertrag...



Kimble
20.07.2008, 08:01
hallo und guten morgen.
da ich demnächst mal in die Modellfotografie eintauchen möchte, benötige ich eine kleine hilfestellung bei einem TFCD vertrag. ich will auf nummer sicher gehen, so ist es halt nun mal in deutschland, schnell hat man gleich ein mega stress und das kann man mit so einem vertrag schnell unterbinden.
im anhang ist ein vertrag den ich erstellt habe, wollte fragen ob alle punkte die drin sind auch so da stehen müssen, oder habe ich gar was vergessen?
danke für die unterstützung...:)

>>> TfCD Vertrag (http://rapidshare.com/files/131054235/TfCD.pdf.html) <<<

Andreas Terner
20.07.2008, 10:25
sollte so passen was drin steht.
wenn du eine version nach dem neuesten stand suchst, schau doch mal mei www.freelens.com (http://www.freelens.com) vorbei.

anonym001
20.07.2008, 10:28
Ich nehme als Muster den Vertrag von RA Dr. Stephan Ackermann aus Rostock.

http://www.stack.de/modelvertrag-tfp.pdf

Andreas Terner
20.07.2008, 10:50
ich habe hier mal meine version eines tfcd-vertrages gepostet.

@ alle die diesen thread lesen :

ist jemand von euch rechtlich so bewandert, oder hat einen vom anwalt abgeklopften tfcd-vertrag, den er uns kostenfrei als muster zur verfügung stellen kann ?

Andreas Terner
20.07.2008, 11:51
ergänzung :

in der wikipedia ist auch ein sehr gutes muster vorhanden :

http://de.wikipedia.org/wiki/Modelvertrag

CarstenB
20.07.2008, 19:44
So sieht meiner aus:

Modelvertrag – TFP (time for pictures)

zwischen

Fotograf :
wohnhaft :
Telefon :
Website :
Email :

und

Model :
geboren am:
wohnhaft :
Website :
Email :

für Fotoaufnahmen am

Datum : 16.03.2008, ab 14.00 Uhr
Ort : Schloß Benrath, bei Schlechtwetter erfolgt anderweitige
Absprache am Shootingtag

Für folgende Bereiche steht das Model zur Verfügung:

Portrait – Fashion

Das Model gibt alle gemachten Aufnahmen dieses Shootings unwiderruflich und zeitlich und räumlich unbegrenzt für folgende nicht kommerzielle Verwendungszwecke frei:

• Fotorepräsentationsmappen des Fotografen
• Fotowettbewerbe
• Bilder - Galerien auf seriösen Homepages im Internet

Jegliche kommerzielle Nutzung ist nur mit dem ausdrücklichen schriftlichen
Einverständnis des Models und des Fotografen in Vertragsform zulässig.

Das Urheberrecht an den Fotos liegt beim Fotografen.

Die Vertragspartner vereinbaren Haftungsausschluss. Alle
Versicherungsangelegenheiten klärt jede Partei vorab in Eigenregie. Ansprüche
jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen. Ausgenommen sind davon
Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Es gilt als oberster Grundsatz, dass das Model immer selbst über die persönliche
Realisierung einer Fotoidee hinsichtlich ihres eigenen Schutzes von Gesundheit,
Ethik und Sachwerten entscheidet.

Das Model erhält eine CD-ROM mit einer großen Auswahl der beim Shooting
gemachten Aufnahmen (unbearbeitet und in Originalgröße).

Der Fotograf sichert dem Modell zu, von ihm hochwertig retouschierte Fotos, die aus diesem Vertrag hervorgehen, dem Model als druckfähige Datei auf Abruf zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl hochwertig retouschierter Aufnahmen besteht nicht.

Das Model darf die Fotos zur Eigenwerbung verwenden. Eine kommerzielle Nutzung
ist nicht zulässig.

Beide Vertragsparteien reisen auf eigene Kosten zum Shooting an und ab.

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.


Eine Kopie dieses Modelvertrages wurde dem Model ausgehändigt.

Kimble
24.07.2008, 21:26
servus carsten,

wie machst du es bei 17jährigen (minderjährigen modells), fügst du dann einen passus ein?

CarstenB
24.07.2008, 21:29
Wie Du bei mir in der MK im Profil gesehen hast ;) arbeite ich mit denen nicht. Das ist mir zuviel Heckmeck.

seeyou
24.07.2008, 21:43
Casten...

eine gute Einstellung! Dein Vertrag, finde ich, ist so weit lückenlos. Was fehlt ist die salvatorische Klausel ;)

Gruß
Jürgen

CarstenB
24.07.2008, 21:50
Casten...

eine gute Einstellung! Dein Vertrag, finde ich, ist so weit lückenlos. Was fehlt ist die salvatorische Klausel ;)

Gruß
Jürgen

Uuuuuuuuuups. Danke Dir für den Hinweis. Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht.

lg
Carsten

seeyou
24.07.2008, 21:52
Jepp...

geht mir oft so :-[:-[ :motz::motz: :confused::confused: ;);)

Gruß
Jürgen

CarstenB
24.07.2008, 21:58
Ist schon geändert :)

Kimble
24.07.2008, 22:01
die salvatorische Klausel ;)




kann mir jemand erklären was diese klausel besagt?:confused:

CarstenB
24.07.2008, 22:04
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

Kimble
24.07.2008, 22:07
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist


das nenne ich mal beamten deutsch, man man man....
über nächstes we wird es soweit sein, mein erstes "fremdes" model, werde bilder dann in mk stellen und natürlich auch 1-2 hier zeigen ;).

CarstenB
24.07.2008, 22:09
das nenne ich mal beamten deutsch, man man man....
über nächstes we wird es soweit sein, mein erstes "fremdes" model, werde bilder dann in mk stellen und natürlich auch 1-2 hier zeigen ;).

Wir sind halt in good old germany :(

Viel Erfolg am Wochenende. TSCHAKKA, Du schaffst das. Studio oder draussen?

seeyou
24.07.2008, 22:11
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist

Jepp, das passt! Du solltest allerdings die Ersatzforderungen seitens des Models bei einem evtl. Ausfall nicht vergessen... sofern vereinbart ;)

Kimble
24.07.2008, 22:12
Wir sind halt in good old germany :(

Viel Erfolg am Wochenende. TSCHAKKA, Du schaffst das. Studio oder draussen?

studio habe ich keins, kommt wenn ich irgendwann mal baue, in 5-10jahren.
ne in gebäude, available light(wie eigentlich alles was ich fotografiere).

CarstenB
24.07.2008, 22:14
Jepp, das passt! Du solltest allerdings die Ersatzforderungen seitens des Models bei einem evtl. Ausfall nicht vergessen... sofern vereinbart ;)

Das müsste hiermit "Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen" abgedeckt sein.

@Kimble: AL ist auch besser als Studio. Finde ich zumindest. Studio ist mir zu nüchtern und zu langweilig

seeyou
24.07.2008, 22:15
das nenne ich mal beamten deutsch, man man man....
über nächstes we wird es soweit sein, mein erstes "fremdes" model, werde bilder dann in mk stellen und natürlich auch 1-2 hier zeigen ;).

Dann drück auch ich die Daumen und bin gespannt auf die Ergebnisse ;)

Gruß
Jürgen

seeyou
24.07.2008, 22:18
Das müsste hiermit "Ansprüche jeglicher Art gegeneinander sind ausgeschlossen" abgedeckt sein.


Es sei denn, sie sind in mündlicher Form "mündliche Nebenvereinbarungen" getroffen... Zusatz "Anspüche jeglicher Art beider Vertragspartner, auch mündliche Abreden, werden hiermit ausgeschlossen"

Nur so eine Idee ;)

Gruß
Jürgen

CarstenB
24.07.2008, 22:20
"Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform" steht drin ;)

lg
carsten

seeyou
24.07.2008, 22:21
Jepp...

übersehen ... sorry :rolleyes::rolleyes::-[:-[

Gruß
Jürgen

CarstenB
24.07.2008, 22:27
Wie war das mit dem Wald und den Bäumen? Bin ich froh, das es nicht nur mit so geht :D :)

seeyou
24.07.2008, 22:35
Carsten,


diese, Deine Erleichterung kann ich nur all zu gut nachvollziehen ;D;D;D

Gruß
Jürgen